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Wir bilden in
folgenden Führerscheinklassen aus |
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A1
| A | AU | B
| BE | C | CE
| L | M | T und
Mofa |
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(Bitte Klicken Sie auf jeweilige Ausbildungsklasse
für ausführliche Informationen) |
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Klasse A1
Fahrzeugart
Leichtkrafträder
Krafträder der Klasse A (Leichtkrafträder)
mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm Hubraum und einer Nennleistung
von nicht mehr als 11 kW.
Altersstufung:
Die Klasse A1 wird vor Vollendung des 18. Lebensjahres nur für
Leichtkrafträder mit einer bbH von nicht mehr als 80 km/h erteilt.
Mindestalter: 16 Jahre, Geltungsdauer:
ohne Befristung,
Vorbesitz erforderlich: nein
Beinhaltet Klasse: M
Theoretische und Praktische
Ausbildung
Theorie-
Mindestumfang des Theorieunterrichts |
Ohne
Vorbesitz einer anderen Klasse |
Mit
Vorbesitz einer anderen Klasse |
| Grundunterricht |
12 |
6 |
| Klassenspezifischer
Unterricht |
4 |
4 |
Gesamt
(Doppelstunden zu je 90 Minuten) |
16 |
10 |
Praxis-
Mindestumfang der Sonderfahrten |
Stunden |
| Schulung auf Bundes- oder
Landstraßen |
5 |
| Schulung auf Autobahnen |
4 |
| Schulung bei Dämmerung
oder Dunkelheit |
3 |
| Gesamt |
12 |
zurück zum Seitenanfang
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Klasse A -beschränkt-
Fahrzeugart
Mittelschwere Krafträder
Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen)
mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm Hubraum und einer bbH von
mehr als 45 km/h. Die FE Klasse A - beschränkt - wird für
die Dauer von 2 Jahren nur für Krafträder mit einer Nennleistung
von höchstens 25 kW (34 PS) und einem Verhältnis Leistung/Leergewicht
von nicht mehr als 0,16 kW / kg Leergewicht pro kW) erteilt (stufenweiser
Zugang).
Mindestalter: 18 Jahre, Geltungsdauer:
ohne Befristung,
Vorbesitz erforderlich: nein
Beinhaltet Klasse: A1 und M
Theoretische und Praktische
Ausbildung
Theorie-
Mindestumfang des Theorieunterrichts |
Ohne
Vorbesitz einer anderen Klasse |
Mit
Vorbesitz einer anderen Klasse |
| Grundunterricht |
12 |
6 |
| Klassenspezifischer
Unterricht |
4 |
4 |
Gesamt
(Doppelstunden zu je 90 Minuten) |
16 |
10 |
Praxis-
Mindestumfang der Sonderfahrten |
Ohne
Vorbesitz |
Mit
Vorbesitz von Klasse A1 |
| Schulung auf Bundes- oder
Landstraßen |
5 |
3 |
| Schulung auf Autobahnen |
4 |
2 |
| Schulung bei Dämmerung
oder Dunkelheit |
3 |
1 |
| Gesamt |
12 |
6 |
zurück zum Seitenanfang
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Klasse A -unbeschränkt-
Fahrzeugart
Schwere Krafträder
Krafträder (Zweiräder, auch
mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm Hubraum und
einer bbH von mehr als 45 km/h. Die FE Klasse A -unbeschränkt
- wird für Krafträder ohne Leistungsbeschränkung
erteilt. Für diese Fahrerlaubnis sind zwei Zugangswege vorgesehen:
Mindestalter: *25Jahre, Geltungsdauer:
ohne Befristung,
Vorbesitz erforderlich: bis 25. Lebensjahr erforderlich,
ab 25. Lebensjahr nicht erforderlich
Beinhaltet Klasse: A1 und M
* bei direktem Zugang. Nach mindestens 2-jährigem Besitz
von Klasse A -leistungsbeschränkt- kann diese FE vor Vollendung
des 25. Lebensjahres erworben werden.
Theoretische und Praktische
Ausbildung
Theorie-
Mindestumfang des Theorieunterrichts |
Ohne
Vorbesitz einer anderen Klasse |
Mit
Vorbesitz einer anderen Klasse |
| Grundunterricht |
12 |
6 |
| Klassenspezifischer
Unterricht |
4 |
4 |
Gesamt
(Doppelstunden zu je 90 Minuten) |
16 |
10 |
Praxis-
Mindestumfang der Sonderfahrten |
Ohne
Vorbesitz |
Mit
Vorbesitz von Klasse A1 |
| Schulung auf Bundes- oder
Landstraßen |
5 |
3 |
| Schulung auf Autobahnen |
4 |
2 |
| Schulung bei Dämmerung
oder Dunkelheit |
3 |
1 |
| Gesamt |
12 |
6 |
zurück zum Seitenanfang
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Klasse B
Fahrzeugart
PKW und leichte LKW
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder
- mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500
kg und nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz.
Anhänger dürfen mitgeführt werden, sofern:
a) die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht
übersteigt oder
b) die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse
des ziehenden Fahzeugs nicht übersteigt und die zulässige
Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3500 kg beträgt.
Mindestalter: 18 Jahre, Geltungsdauer:
ohne Befristung,
Vorbesitz erforderlich: nein
Beinhaltet Klasse: L und M
Theoretische und Praktische
Ausbildung
Theorie-
Mindestumfang des Theorieunterrichts |
Ohne
Vorbesitz einer anderen Klasse |
Mit
Vorbesitz einer anderen Klasse |
| Grundunterricht |
12 |
6 |
| Klassenspezifischer
Unterricht |
2 |
2 |
Gesamt
(Doppelstunden zu je 90 Minuten) |
14 |
8 |
Praxis-
Mindestumfang der Sonderfahrten |
Stunden |
| Schulung auf Bundes- oder
Landstraßen |
5 |
| Schulung auf Autobahnen |
4 |
| Schulung bei Dämmerung
oder Dunkelheit |
3 |
| Gesamt |
12 |
zurück zum Seitenanfang
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Klasse BE
Fahrzeugart
Anhänger über 750 kg
Kombination aus Fahrzeugen der Klasse
B und Anhängern mit mehr als 750kg Gesamtmasse.
a) Mit dem Führerschein Klasse BE darf die Summe der höchst
zulässigen Gesamtmassen des Zugfahrzeuges und des auflaufgebremsten
"schweren" Anhängers (über 750 kg) 3.500 kg
überschreiten.
b) Die tatsächliche Gesamtmasse des Anhängers darf
die höchst zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeuges oder
einen eventuell im Zulassungsschein eingetragenen Höchstwert
nicht überschreiten.
Mindestalter: 18 Jahre, Geltungsdauer:
ohne Befristung,
Vorbesitz erforderlich: ja Klasse B
Praktische Ausbildung
Praxis-
Mindestumfang der Sonderfahrten |
Stunden |
| Schulung auf Bundes- oder
Landstraßen |
3 |
| Schulung auf Autobahnen |
1 |
| Schulung bei Dämmerung
oder Dunkelheit |
1 |
| Gesamt |
5 |
zurück zum Seitenanfang
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Klasse C
Fahrzeugart
LKW über 3.500 kg und Anhänger bis 750 kg
Kraftfahrzeuge -ausgenommen Krafträder-
mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t und mit
nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz.
Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr
als 750 kg dürfen mitgeführt werden.
Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung
unter 21 Jahren nur bis 7,5 t z.G. einschl. eines Anhängers
zulässig (EWG 3820/85 Art. 5).
Mindestalter: 18 Jahre, Geltungsdauer:
5 Jahre (verlängerung um jeweils weitere 5 Jahre nach Gesundheitscheck
- Gesundheitszustand, Sehvermögen)
Vorbesitz erforderlich: ja Klasse B
Beinhaltet Klasse: C1, B, L, M
Theoretische
und Praktische Ausbildung
Theorie-
Mindestumfang des Theorieunterrichts |
Stunden |
| Grundunterricht |
6 |
| Klassenspezifischer
Unterricht |
10 |
Gesamt
(Doppelstunden zu je 90 Minuten) |
16 |
Praxis-
Mindestumfang der Sonderfahrten |
Stunden |
| Schulung auf Bundes- oder
Landstraßen |
5 |
| Schulung auf Autobahnen |
2 |
| Schulung bei Dämmerung
oder Dunkelheit |
3 |
| Gesamt |
10 |
zurück zum Seitenanfang
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Klasse CE
Fahrzeugart
LKW über 3.500 kg und Anänger über 750 kg
Lastzüge und Sattelfahrzeuge
Fahrzeugkombination aus den Fahrzeugen
der Klasse C mit Anhänger von mehr als 750 kg. z.G. Wie z.B.
Sattelkraftfahrzeuge oder Lastzüge.
Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21
Jahren nur bis 7,5 t z.G. einschl. eines Anhängers zulässig
(EWG 3820/85 Art. 5).
Mindestalter: 18 Jahre, Geltungsdauer:
5 Jahre (verlängerung um jeweils weitere 5 Jahre nach Gesundheitscheck
- Gesundheitszustand, Sehvermögen)
Vorbesitz erforderlich: ja Klasse C
Beinhaltet Klasse: C1E, BE und T sowie D1E und
DE sofern Klasse D1 bzw. D vorhanden ist.
Theoretische
und Praktische Ausbildung
Theorie-
Mindestumfang des Theorieunterrichts |
Stunden |
| Grundunterricht |
6 |
| Klassenspezifischer
Unterricht |
4 |
Gesamt
(Doppelstunden zu je 90 Minuten) |
10 |
Praxis-
Mindestumfang der Sonderfahrten |
Stunden |
| Schulung auf Bundes- oder
Landstraßen |
5 |
| Schulung auf Autobahnen |
2 |
| Schulung bei Dämmerung
oder Dunkelheit |
3 |
| Gesamt |
10 |
zurück zum Seitenanfang
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Klasse L
Fahrzeugart
Land- und Forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 32 km/h Höchstgeschwindigkeit
a) Zugmaschinen,
die nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder
forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke
eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit
von nicht mehr als 32 km/h, sowie auch mit Anhänger, wenn sie
mit nicht mehr als 25 km/h geführt werden.
b) Kombinationen aus solchen Zugmaschinen und Anhängern,
sofern sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h
geführt werden, wenn die bbH des ziehenden Fahrzeugs mehr
als 25 km/h beträgt, und die Anhänger für eine
Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h in vorgeschriebener Weise
gekennzeichnet sind (§ 58 StVZO);
c) Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderzeuge
mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit
von nicht mehr als 25 km/h, auch mit Anhänger.
Mindestalter: 16 Jahre, Geltungsdauer:
ohne Befristung,
Vorbesitz erforderlich: nein
Beinhaltet Klasse: keine
Theoretische
und Praktische Ausbildung
Theorie-
Mindestumfang des Theorieunterrichts |
Stunden |
| Grundunterricht |
12 |
| Klassenspezifischer
Unterricht |
2 |
Gesamt
(Doppelstunden zu je 90 Minuten) |
14 |
Praxis-
Grundausbildung nach der Fahrschülerausbildungsordnung.
Für die Klasse L ist keine praktische Prüfung vorgeschrieben.
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zurück zum Seitenanfang
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Klasse M
Fahrzeugart
Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor (Mokick,
Moped) a)
Bei elektrischer Antriebsmaschine mit einer bbH von nicht mehr als
45 km/h
b) Bei Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50
ccm und einer bbH von nicht mehr als 45 km/h.
c) Kleinkrafträder mit enen
bbH von höchstens 50 km/h, sofern sie vor dem 1.Januar 1992
in den Verkehr gekommen sind.
d) Kleinkrafträder nach ehemaligem
DDR-Recht (50 ccm, bbH 60 km/h), die vor dem 1.März 1992 in
den Verkehr gekommen sind.
e) Lastendreirad (dreirädrige
einsitzige Kraftfahrzeuge, die zur Beförderung von Gütern
bestimmt und geeignet sind;) bbH max. 45 km/h, Hubraum max. 50 ccm,
Leergewicht max. 150 kg, die vor dem 1.1.2002 in den Verkehr gekommen
sind.
Mindestalter: 16 Jahre, Geltungsdauer:
ohne Befristung,
Vorbesitz erforderlich: nein
Beinhaltet Klasse: keine
Theoretische
und Praktische Ausbildung
Theorie-
Mindestumfang des Theorieunterrichts |
Ohne
Vorbesitz einer anderen Klasse |
Mit
Vorbesitz einer anderen Klasse |
| Grundunterricht |
12 |
6 |
| Klassenspezifischer
Unterricht |
2 |
2 |
Gesamt
(Doppelstunden zu je 90 Minuten) |
14 |
8 |
Praxis-
Grundausbildung keine Sonderfahrten |
zurück zum Seitenanfang
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Klasse T
Fahrzeugart
Land- und Forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 60 km/h Höchstgeschwindigkeit
a) Zugmaschinen mit einer durch die Bauart
bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h
b) selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer
durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht
mehr als 40 km/h, auch mit Anhänger.
Bedingung: Beide Fahrzeugarten müssen nach
ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche
Zwecke bestimmt sein und für solche Zwecke eingesetzt werden.
Mindestalter: 16 Jahre, Geltungsdauer:
ohne Befristung,
Vorbesitz erforderlich: nein
Beinhaltet Klasse: L, M
Theoretische
und Praktische Ausbildung
Theorie-
Mindestumfang des Theorieunterrichts |
Stunden |
| Grundunterricht |
12 |
| Klassenspezifischer
Unterricht |
6 |
Gesamt
(Doppelstunden zu je 90 Minuten) |
18 |
Praxis-
Grundausbildung nach der Fahrschülerausbildungsordnung
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Klasse Mofa
Fahrzeugart
Fahrräder mit Hilfsmotor
MOFA (Fahrräder mit Hilfsmotor mit einer
bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h und einem
Hubraum von nicht mehr als 50 ccm)
Personen, die vor dem 1.4.1965 geboren
sind, benötigen keine MOFA-Prüfbescheinigung, stattdessen
muss u.a. der Personalausweis mitgeführt werden.
Mindestalter: 15
Jahre, Geltungsdauer: ohne Befristung,
Vorbesitz erforderlich: nein
Beinhaltet Klasse: keine
Theoretische
und Praktische Ausbildung
Theorie-
Mindestumfang des Theorieunterrichts |
Stunden |
Grundunterricht
(Doppelstunden zu je 90 min.) |
6 |
Praxis-
90 min. Grundausbildung |
| Prüfung:
Es muss nur die theoretische Prüfung abgelegt
werden ! Die praktische Prüfung ist nicht notwendig. |
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