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  Wir bilden in folgenden Führerscheinklassen aus
   
 

A1 | A | AU | B | BE | C | CE | L | M | T und Mofa

  (Bitte Klicken Sie auf jeweilige Ausbildungsklasse für ausführliche Informationen)
   
   
  Klasse A1
Fahrzeugart
Leichtkrafträder

Krafträder der Klasse A (Leichtkrafträder) mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm Hubraum und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW.

Altersstufung:
Die Klasse A1 wird vor Vollendung des 18. Lebensjahres nur für Leichtkrafträder mit einer bbH von nicht mehr als 80 km/h erteilt.

Mindestalter: 16 Jahre, Geltungsdauer: ohne Befristung,
Vorbesitz erforderlich: nein
Beinhaltet Klasse: M

Theoretische und Praktische Ausbildung

Theorie-
Mindestumfang des Theorieunterrichts
Ohne Vorbesitz einer anderen Klasse Mit Vorbesitz einer anderen Klasse
Grundunterricht 12 6
Klassenspezifischer Unterricht 4 4
Gesamt
(Doppelstunden zu je 90 Minuten)
16 10

Praxis-
Mindestumfang der Sonderfahrten
Stunden
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen 5
Schulung auf Autobahnen 4
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit 3
Gesamt 12

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  Klasse A -beschränkt-
Fahrzeugart
Mittelschwere Krafträder

Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm Hubraum und einer bbH von mehr als 45 km/h. Die FE Klasse A - beschränkt - wird für die Dauer von 2 Jahren nur für Krafträder mit einer Nennleistung von höchstens 25 kW (34 PS) und einem Verhältnis Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW / kg Leergewicht pro kW) erteilt (stufenweiser Zugang).

Mindestalter: 18 Jahre, Geltungsdauer: ohne Befristung,
Vorbesitz erforderlich: nein
Beinhaltet Klasse: A1 und M

Theoretische und Praktische Ausbildung

Theorie-
Mindestumfang des Theorieunterrichts
Ohne Vorbesitz einer anderen Klasse Mit Vorbesitz einer anderen Klasse
Grundunterricht 12 6
Klassenspezifischer Unterricht 4 4
Gesamt
(Doppelstunden zu je 90 Minuten)
16 10

Praxis-
Mindestumfang der Sonderfahrten
Ohne Vorbesitz Mit Vorbesitz von Klasse A1
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen 5 3
Schulung auf Autobahnen 4 2
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit 3 1
Gesamt 12 6

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  Klasse A -unbeschränkt-
Fahrzeugart
Schwere Krafträder

Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm Hubraum und einer bbH von mehr als 45 km/h. Die FE Klasse A -unbeschränkt - wird für Krafträder ohne Leistungsbeschränkung erteilt. Für diese Fahrerlaubnis sind zwei Zugangswege vorgesehen:

Mindestalter: *25Jahre, Geltungsdauer: ohne Befristung,
Vorbesitz erforderlich:
bis 25. Lebensjahr erforderlich, ab 25. Lebensjahr nicht erforderlich
Beinhaltet Klasse:
A1 und M

* bei direktem Zugang. Nach mindestens 2-jährigem Besitz von Klasse A -leistungsbeschränkt- kann diese FE vor Vollendung des 25. Lebensjahres erworben werden.

Theoretische und Praktische Ausbildung

Theorie-
Mindestumfang des Theorieunterrichts
Ohne Vorbesitz einer anderen Klasse Mit Vorbesitz einer anderen Klasse
Grundunterricht 12 6
Klassenspezifischer Unterricht 4 4
Gesamt
(Doppelstunden zu je 90 Minuten)
16 10

Praxis-
Mindestumfang der Sonderfahrten
Ohne Vorbesitz Mit Vorbesitz von Klasse A1
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen 5 3
Schulung auf Autobahnen 4 2
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit 3 1
Gesamt 12 6

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  Klasse B
Fahrzeugart
PKW und leichte LKW

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz. Anhänger dürfen mitgeführt werden, sofern:

a) die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt oder

b) die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des ziehenden Fahzeugs nicht übersteigt und die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3500 kg beträgt.

Mindestalter: 18 Jahre, Geltungsdauer: ohne Befristung,
Vorbesitz erforderlich: nein
Beinhaltet Klasse: L und M

Theoretische und Praktische Ausbildung

Theorie-
Mindestumfang des Theorieunterrichts
Ohne Vorbesitz einer anderen Klasse Mit Vorbesitz einer anderen Klasse
Grundunterricht 12 6
Klassenspezifischer Unterricht 2 2
Gesamt
(Doppelstunden zu je 90 Minuten)
14 8

Praxis-
Mindestumfang der Sonderfahrten
Stunden
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen 5
Schulung auf Autobahnen 4
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit 3
Gesamt 12

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  Klasse BE
Fahrzeugart
Anhänger über 750 kg

Kombination aus Fahrzeugen der Klasse B und Anhängern mit mehr als 750kg Gesamtmasse.

a) Mit dem Führerschein Klasse BE darf die Summe der höchst zulässigen Gesamtmassen des Zugfahrzeuges und des auflaufgebremsten "schweren" Anhängers (über 750 kg) 3.500 kg überschreiten.

b) Die tatsächliche Gesamtmasse des Anhängers darf die höchst zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeuges oder einen eventuell im Zulassungsschein eingetragenen Höchstwert nicht überschreiten.

Mindestalter: 18 Jahre, Geltungsdauer: ohne Befristung,
Vorbesitz erforderlich: ja Klasse B

Praktische Ausbildung

Praxis-
Mindestumfang der Sonderfahrten
Stunden
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen 3
Schulung auf Autobahnen 1
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit 1
Gesamt 5

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  Klasse C
Fahrzeugart
LKW über 3.500 kg und Anhänger bis 750 kg

Kraftfahrzeuge -ausgenommen Krafträder- mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz. Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden.

Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren nur bis 7,5 t z.G. einschl. eines Anhängers zulässig (EWG 3820/85 Art. 5).

Mindestalter: 18 Jahre, Geltungsdauer: 5 Jahre (verlängerung um jeweils weitere 5 Jahre nach Gesundheitscheck - Gesundheitszustand, Sehvermögen)
Vorbesitz erforderlich: ja Klasse B
Beinhaltet Klasse: C1, B, L, M

Theoretische und Praktische Ausbildung

Theorie-
Mindestumfang des Theorieunterrichts
Stunden
Grundunterricht 6
Klassenspezifischer Unterricht 10
Gesamt
(Doppelstunden zu je 90 Minuten)
16

Praxis-
Mindestumfang der Sonderfahrten
Stunden
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen 5
Schulung auf Autobahnen 2
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit 3
Gesamt 10

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Klasse CE
Fahrzeugart
LKW über 3.500 kg und Anänger über 750 kg
Lastzüge und Sattelfahrzeuge


Fahrzeugkombination aus den Fahrzeugen der Klasse C mit Anhänger von mehr als 750 kg. z.G. Wie z.B. Sattelkraftfahrzeuge oder Lastzüge.

Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren nur bis 7,5 t z.G. einschl. eines Anhängers zulässig (EWG 3820/85 Art. 5).

Mindestalter:
18 Jahre, Geltungsdauer: 5 Jahre (verlängerung um jeweils weitere 5 Jahre nach Gesundheitscheck - Gesundheitszustand, Sehvermögen)
Vorbesitz erforderlich: ja Klasse C
Beinhaltet Klasse: C1E, BE und T sowie D1E und DE sofern Klasse D1 bzw. D vorhanden ist.

Theoretische und Praktische Ausbildung

Theorie-
Mindestumfang des Theorieunterrichts
Stunden
Grundunterricht 6
Klassenspezifischer Unterricht 4
Gesamt
(Doppelstunden zu je 90 Minuten)
10

Praxis-
Mindestumfang der Sonderfahrten
Stunden
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen 5
Schulung auf Autobahnen 2
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit 3
Gesamt 10

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  Klasse L
Fahrzeugart
Land- und Forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 32 km/h Höchstgeschwindigkeit

a) Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 32 km/h, sowie auch mit Anhänger, wenn sie mit nicht mehr als 25 km/h geführt werden.

b) Kombinationen aus solchen Zugmaschinen und Anhängern, sofern sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden, wenn die bbH des ziehenden Fahrzeugs mehr als 25 km/h beträgt, und die Anhänger für eine Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h in vorgeschriebener Weise gekennzeichnet sind (§ 58 StVZO);

c) Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h, auch mit Anhänger.

Mindestalter: 16 Jahre, Geltungsdauer: ohne Befristung,
Vorbesitz erforderlich: nein
Beinhaltet Klasse: keine

Theoretische und Praktische Ausbildung

Theorie-
Mindestumfang des Theorieunterrichts
Stunden
Grundunterricht 12
Klassenspezifischer Unterricht 2
Gesamt
(Doppelstunden zu je 90 Minuten)
14

Praxis-
Grundausbildung nach der Fahrschülerausbildungsordnung.
Für die Klasse L ist keine praktische Prüfung vorgeschrieben.

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  Klasse M
Fahrzeugart
Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor (Mokick, Moped)

a) Bei elektrischer Antriebsmaschine mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h

b) Bei Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm und einer bbH von nicht mehr als 45 km/h.

c) Kleinkrafträder mit enen bbH von höchstens 50 km/h, sofern sie vor dem 1.Januar 1992 in den Verkehr gekommen sind.

d) Kleinkrafträder nach ehemaligem DDR-Recht (50 ccm, bbH 60 km/h), die vor dem 1.März 1992 in den Verkehr gekommen sind.

e) Lastendreirad (dreirädrige einsitzige Kraftfahrzeuge, die zur Beförderung von Gütern bestimmt und geeignet sind;) bbH max. 45 km/h, Hubraum max. 50 ccm, Leergewicht max. 150 kg, die vor dem 1.1.2002 in den Verkehr gekommen sind.

Mindestalter: 16 Jahre, Geltungsdauer: ohne Befristung,
Vorbesitz erforderlich: nein
Beinhaltet Klasse: keine

Theoretische und Praktische Ausbildung

Theorie-
Mindestumfang des Theorieunterrichts
Ohne Vorbesitz einer anderen Klasse Mit Vorbesitz einer anderen Klasse
Grundunterricht 12 6
Klassenspezifischer Unterricht 2 2
Gesamt
(Doppelstunden zu je 90 Minuten)
14 8

Praxis-
Grundausbildung keine Sonderfahrten

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  Klasse T
Fahrzeugart
Land- und Forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 60 km/h Höchstgeschwindigkeit

a) Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h

b) selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, auch mit Anhänger.

Bedingung: Beide Fahrzeugarten müssen nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sein und für solche Zwecke eingesetzt werden.

Mindestalter: 16 Jahre, Geltungsdauer: ohne Befristung,
Vorbesitz erforderlich: nein
Beinhaltet Klasse: L, M

Theoretische und Praktische Ausbildung

Theorie-
Mindestumfang des Theorieunterrichts
Stunden
Grundunterricht 12
Klassenspezifischer Unterricht 6
Gesamt
(Doppelstunden zu je 90 Minuten)
18

Praxis-
Grundausbildung nach der Fahrschülerausbildungsordnung

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  Klasse Mofa
Fahrzeugart
Fahrräder mit Hilfsmotor

MOFA (Fahrräder mit Hilfsmotor mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm)

Personen, die vor dem 1.4.1965 geboren sind, benötigen keine MOFA-Prüfbescheinigung, stattdessen muss u.a. der Personalausweis mitgeführt werden.

Mindestalter:
15 Jahre, Geltungsdauer: ohne Befristung,
Vorbesitz erforderlich:
nein
Beinhaltet Klasse:
keine

Theoretische und Praktische Ausbildung

Theorie-
Mindestumfang des Theorieunterrichts
Stunden
Grundunterricht
(Doppelstunden zu je 90 min.)
6

Praxis-
90 min. Grundausbildung
Prüfung: Es muss nur die theoretische Prüfung abgelegt werden ! Die praktische Prüfung ist nicht notwendig.

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